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Amy聊跨境:重磅!德国海关回应,中国跨境电商卖家不需要注册EORI号!
自2020年年底以来,相信很多德国站点的卖家都在苦苦等待德国EORI号的下发,一直到现在,海关迟迟未给申请EORI的卖家下发号码!经过我们税务师多次联系德国海关,终于有答复了!
注意:
经我们德国税务师与德国海关总部电话(035144834520)沟通,现在不会再发给与清关无关的公司海关号EORI。以前发的EORI号目前不会取消。不是在德国或欧盟注册成立的公司与清关没有半点联系,何用EORI之理!
海关表示,在德国本土没有注册的海外公司,现在已经无法再成功申请海关码,如果有进出口需要,请海外公司自寻货代!
请明确EORI号码的使用:
EORI编号(经济经营者注册和识别号码)是欧盟主管部门分配的唯一号码,用于识别经济经营者,必要时还可以识别其他人相对于海关当局的身份。其法律依据是第9条《联合海关法》(UZK)和第1号第18条《授权条例》,作为对UZK(UZK-DA)的补充。
经济经营者是作为其商业活动的一部分,参与海关法规所涵盖的活动的人。
EORI编号必须由居住在其所在成员国的欧盟国家的居民申请(UCC第9条第1款)。
根据《乌兹别克斯坦共和国宪法》第5条第31款和第32条的规定,谁被视为欧洲联盟海关地区的居民。第三国缔约方应在首次作为通知人的成员国注册,或希望申请决定(UCC第9条第2款和UCC-DA第5条第6款一起) 。
非欧盟联盟关税地区的经济经营者只有根据UZK-DA第5条的规定,相对于德国海关以声明人或承运人的身份出现时,才需要进行注册。
作为出口商或进口商,作为第三国经济经营者,您不需要EORI号码。
有义务为经济运营商提供EORI号码。
非经济经营者仅偶尔提交书面或电子报关单,即每年少于十份,则不需要EORI编号(UCC第9条第3款和UCC-DA第6条)。
如果您由服务提供商(例如邮政或快递服务提供商)直接代表,则这也适用。如果国际电联的其他法律规定或成员国的法律规定规定了EORI号码的使用,则非经济经营者也必须进行注册(UZK-DA第6条第1款(a)项)。
特别是,如果在联邦经济与出口控制办公室的行政程序中要求许可证,则需要许可证的出口必须提供EORI编号。
Verwendung der EORI-Nummer
Die EORI-Nummer (Economic Operators´ Registration and Identification number) ist eine in der Europäischen Union von den zuständigen Behörden vergebene einzige Nummer, die zur Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten und gegebenenfalls anderen Personen gegenüber den Zollbehörden dient. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 9 Unionszollkodex (UZK) i.V.m. Art. 1 Nr. 18 Delegierte Verordnung zur Ergänzung des UZK (UZK-DA).
Wirtschaftsbeteiligte sind Personen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst sind, die durch die zollrechtlichen Vorschriften abgedeckt sind. Die EORI-Nummer ist von Personen, die in der Europäischen Union ansässig sind, in dem Mitgliedstaat zu beantragen, in denen sie ansässig sind (Art. 9 Abs. 1 UZK). Wer als im Zollgebiet der Europäischen Union als ansässig gilt, ergibt sich aus Art. 5 Nr. 31 und 32 UZK. Drittländische Beteiligte sind von dem Mitgliedstaat zu registrieren, in dem sie erstmals als Anmelder auftreten bzw. eine Entscheidung beantragen wollen (Art. 9 Abs. 2 UZK i.V.m. Art. 5 Abs. 6 UZK-DA). Wirtschaftsbeteiligte, die nicht im Zollgebiet der Union ansässig sind, müssen sich nur registrieren lassen, wenn sie beabsichtigen, gemäß Art. 5 UZK-DA als Anmelder oder Beförderer gegenüber dem deutschen Zoll aufzutreten. Als Ausführer oder auch als Einführer benötigen Sie als drittländischer Wirtschaftsbeteiligter keine EORI-Nummer.
Es besteht die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer für Wirtschaftsbeteiligte.
Personen, die keine Wirtschaftsbeteiligte sind, benötigen keine EORI-Nummer, wenn sie nur gelegentlich - d.h. weniger als zehn pro Jahr - schriftliche bzw. elektronische Zollanmeldungen abgeben (Art. 9 Abs. 3 UZK i.V.m. Art. 6 UZK-DA). Dies gilt auch, wenn sie durch einen Dienstleister (zum Beispiel Post- oder Expressdienstleister) direkt vertreten werden. Sofern in anderen Rechtsvorschriften der Union oder in Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats die Verwendung einer EORI-Nummer vorgesehen ist, müssen sich auch Personen, die keine Wirtschaftsbeteiligten sind, registrieren lassen (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a UZK-DA). Insbesondere ist eine EORI-Nummer bei genehmigungspflichtigen Ausfuhren erforderlich, wenn diese im Verwaltungsverfahren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle benötigt wird.